Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kanzlei Michaelis Versicherungsberatung

Projekt App RIORI

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kanzlei Michaelis Versicherungsberatung, Drögensee 28, 22397 Hamburg

- Anbieter -
Stand 01. September 2013

§ 1 Geltungsbereich und Abwehrklausel

  • 1.) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit der Kanzlei Michaelis Versicherungsberatung, Drögensee 28, 22397 Hamburg. Alle Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen.
  • 2.) Abweichende eigene AGB des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung einbezogen.

§ 2 Vertragsgegenstand

  • 1.) Vertragsgegenstand ist die entgeltliche Bereitstellung einer Software durch den Anbieter, die dem Kunden als Vertragserstellungs-Software dienen kann. Zudem bietet die Software und die App`s dem Kunden die Möglichkeit, für seine Kunden (VN) Adressdaten und Vertragsvorlagen anzulegen.
  • 2.) Das Zurverfügungstellen der Software erfolgt ausschließlich durch das Bereitstellen eines Onlinezugangs, bzw. durch die App-Zugänge.
    Die Software kann somit ausschließlich durch Nutzung eines Internetanschlusses oder geeigneter Computer (Tablets) verwendet werden.
  • 3.) Der Anbieter erfüllt keine Aufgaben als sogenannter Internetaccessprovider, noch bietet der Anbieter Telekommunikationsdienstleistungen an.
  • 4.) Die Software funktioniert in der Browserversion unabhängig von verwendeten Betriebssystemen, benötigt aber die Weboberfläche Firefox oder Internet-Explorer. JavaScript muss bei den jeweiligen Browsers zwingend aktiviert sein. Bei den Webbrowsern Safari, Google Chrome, Opera und anderen kann es zu Darstellungs- oder Funktionsproblemen kommen. Bei Nutzung der App durch einen Tablet-Computer (unterstützt wird Android/Google PlayStore und iPad/Apple iOS) muss dies den jeweiligen verwendeten aktuellen Anforderungen der Stores genügen. Zur vollen Nutzung des Funktionsumfangs muss der Tablet-Computer das Anzeigen von PDF-Dokumenten aus der App im jew. Tablet-Browser unterstützen.
    Die Browser-Version wird mit der Maus und Tastatur bedient, die jew. App-Versionen unterstützen Touch-Gestik.
    Der Funktionsumfang von App- und Browserversion kann variieren.
    Für die Funktion der Software – insb. in der App-Version für Tablets - ist eine Internetverbindung zwingend Voraussetzung. Die Software ist also explizit nicht offlinefähig.

§ 3 Leistungen des Anbieters

  • 1.) Der Anbieter stellt dem Kunden die von ihm entwickelte und programmierte Software zur Verfügung, mit Hilfe derer der Kunde Vertragsvorlagen online generieren kann.
  • 2.) Der Anbieter stellt dem Kunden die zur vertragsgemäßen Nutzung der Software erforderlichen Nutzungsrechte sowie Daten zur Verfügung. Hierzu zählt insbesondere der Benutzername sowie ein Passwort, mit Hilfe derer der Kunde die Software nutzen kann.
  • 3.) Der Anbieter führt täglich eine Sicherung der Daten des Kunden durch.
  • 4.) Die Software ist weitgehend selbsterklärend. Ein gedrucktes Benutzerhandbuch existiert nicht. Fragen zur Software und Nutzung werden auf der WebSite app-riori.de im FAQ-Bereich geklärt.
  • 5.) Der Anbieter pflegt und überarbeitet die Software regelmäßig kostenlos.
    Kommt es zu funktionalen Erweiterungen der bestehenden Softwarefunktionen, so wird dem Kunden ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrages unterbreitet.
  • 6.) Der Anbieter ist werktags zwischen 9 und 17 Uhr unter info@app-riori.de per E-Mail oder per Kontaktformular auf der WebSite app-riori.de zu erreichen.
    An folgenden Tagen ist der Anbieter gar nicht oder nur beschränkt erreichbar:
    - samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen.
    - Weiterhin in der Zeit vom 23. Dezember bis 7. Januar eines Jahres.
  • 7.) Aktuelle richterliche Rechtssprechung wird durch den Anbieter im Rahmen der Erstellung der Vertragsvorlagen berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Vertragsveränderung besteht nicht. Sollten dem Kunden Wertungswidersprüche bekannt werden, so ist er verpflichtet, die vertragliche Nutzung dieser Software einzustellen und dem Anbieter über den Wertungswiderspruch zu informieren.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

  • 1.) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften nach § 535 BGB ff.
  • 2.) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für die ständige Verfügbarkeit der Vertragssoftware, da diese auch von Dritten (Internet-Dienstleister, Server-Verwalter, etc.) abhängig ist. Somit ist es alleinige Aufgabe des Kunden für einen qualitativ hochwertigen Internetzugang zu sorgen.
    Darüber hinaus übernimmt der Anbieter keine Haftung dafür, dass die Leitungswerte des Allgemeinen Netzes der Deutschen Telekom und des Endleitungsnetzes den Zugriff auf die Vertragssoftware technisch ermöglichen.
  • 3.) Sollte es bei der Nutzung der Software zu Problemen kommen, so hat der Kunde den Anbieter hierüber schnellstmöglich per E-Mail an info@app-riori.de oder per Kontaktformular auf der WebSite app-riori.de in Kenntnis zu setzen, damit der Anbieter diese Probleme beseitigen kann.
    Zur Kompensation der Rechtsnachteile des Kunden bei Ausfall des Systems verlängert sich der Zeitraum der vertraglichen Nutzungsrechte um den Zeitraum des Nutzungsausfalles. Weiterführende Schadenersatzansprüche sind in Ansehung der Verfügbarkeitsabrede unbegründet, soweit nachweislich der Verfügbarkeitszeitraum während der Vertragslaufzeit gewährleistet ist.
  • 4.) Auf einen verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruch nach § 536 a Abs. 1 S. 1 BGB kann sich der Kunde nicht berufen.
  • 5.) Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Anbieter in demselben Umfang.
  • 6.) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr.
  • 7.) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Ergebnisse der Vertragserstellungs-Software. Bei diesen Ergebnissen handelt es sich lediglich um Vorschläge, die zwingend durch den Verwender überprüft werden müssen.
  • 8.) Der Anbieter ist als Inhaltsanbieter nach § 7 Abs. 1 Telemediengesetz für die „eigenen Inhalte“, die er zur Nutzung bereit hält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise („Links“) auf die von anderen Anbietern bereit gehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält der Anbieter insofern fremde Inhalte zur Nutzung bereit, die in dieser Weise gekennzeichnet sind. Für diese fremden Inhalte haftet der Anbieter nicht. Bei „Links“ handelt es sich stets um dynamische Verweisungen. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Er überprüft aber die Inhalte, auf die er in seinem Angebot verweist, nicht ständig auf Veränderungen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Wenn er feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem er einen Link bereit gestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird er den Verweis auf dieses Angebot aufheben.

§ 5 Datenschutz

  • 1.) Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche ihm im Wege der Vertragsdurchführung durch den Kunden zur Verfügung gestellten Informationen als vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht für solche Informationen, die zum Zeitpunkt der Datenübermittlung bereits öffentlich zugänglich sind.
  • 2.) Der Anbieter verpflichtet sich, sämtliche Mitarbeiter über ihre Pflichten zur Einhaltung des Datenschutzgeheimnisses zu unterrichten. Dabei werden sämtliche Mitarbeiter des Anbieters nach § 5 BDSG auf das Datengeheimnis verpflichtet.
  • 3.) Der Anbieter speichert zur Qualitätssicherung, Kontrolle und Funktionsgarantie bei verschiedenen Zugriffen die vollständige IP-Adresse, Uhrzeit und Art des Browsers.
  • 4.) Dem Anbieter ist es gestattet, im Interesse des Kunden und zum Zwecke der Vertragsverwaltung hinterlegte Daten nutzen zu dürfen. Insb. im Rahmen von Hinweisdiensten erforderlichen Vertragsanpassungen.

§ 6 Pflichten des Kunden

  • 1.) Der Kunde verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Nutzung der Software.
    Insbesondere darf der Kunde die Software nicht für rechtswidrige Zwecke verwenden.
  • 2.) Untersagt ist insbesondere auch der Versuch bzw. die Durchführung negativer Beeinflussung der Software durch den Kunden.
  • 3.) Der Kunde ist Unternehmer und ist somit für die Beratung und Betreuung seiner Kunden selber verantwortlich.
  • 4.) Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte speichern wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt.
  • 5.) Der Kunde versichert, dass er für alle in das System eingestellte E-Mail-Adressen seiner Mandanten die schriftliche Einwilligung zur Kontaktaufnahme hat. Im Falle von Beschwerden oder angemahnten wettbewerbsrechtlichen Verstößen verpflichtet sich der Kunde zur weiteren Regelung und Herstellung der Rechtmäßigkeit, ggf. auch zur Kostentragung etwaiger notwendiger entstandener Kosten (z. B. Abmahnkosten).
  • 6.) Verstößt der Kunde gegen diese Pflichten, so ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes sowie zum Ersatz des dem Anbieter entstandenen und noch entstehenden Schadens verpflichtet.
  • 7.) Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bekannten Umstände, die die Funktion der vertragsgegenständlichen Software beeinträchtigen könnten, dem Anbieter unverzüglich und schriftlich anzuzeigen.
  • 8.) Der Kunde teilt dem Anbieter jede Änderung seiner Kontaktdaten unverzüglich schriftlich mit.
  • 9.) Der Kunde haftet gegenüber dem Anbieter für die missbräuchliche Verwendung der Software durch Dritte, mit denen der Kunde vertraglich verbunden ist. a) Der Kunde verpflichtet seine Vertragspartner zur vertragsgemäßen Verwendung der App RIORI, in dem die Vertragspartner des Kunden folgende Nutzungsbedingungen akzeptieren müssen:
    Ich verpflichte mich:
    1. zur Geheimhaltung des Passwortes für das Einsehen der App RIORI. Dieses Passwort ist personalisiert und darf nicht an andere Personen herausgegeben werden.
    2. zum Anerkenntnis der geistigen Eigentumsrechte des Anbieters an den App RIORI.
    3. auf Unterlassung negativer Beeinflussung der Software.

    b) Verstoßen die Vertragspartner des Kunden gegen diese Pflichten, so ist der Kunde dem Anbieter zum Ausgleich der diesem entstandenen Schäden verantwortlich.

§ 7 Umfang der Nutzung

  • 1.) Die Erlaubnis zur Nutzung der Software beschränkt sich auf insgesamt einen Mitarbeiter-Account, welcher namentlich dem Anbieter vorab schriftlich durch die Registrierung bekannt gegeben werden muss.
  • 2.) Der Kunde darf seine Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben und Dritten auch nicht die Nutzung der Vertragssoftware an seinem eigenen Arbeitsplatz erlauben.

§ 8 Urheberrechte

  • 1.) Sämtliche geistige Eigentumsrechte an der Software verbleiben bei dem Anbieter.
  • 2.) Der Kunde erlangt durch Vertragsunterzeichnung mit dem Anbieter lediglich ein Recht zur Nutzung an der Software in vertraglich vereinbartem Umfang.

§ 9 Zurückbehaltungsrecht

  • Ist die Einziehung der monatlichen Gebühr für den Anbieter nicht möglich, so steht diesem jederzeit das Recht zu, die Nutzung der Software für den Kunden zu unterbinden.

§ 10 Abtretungs- und Aufrechnungsverbot

  • 1.) Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar.
  • 2.) Die Aufrechnung des Kunden gegen eine Forderung des Anbieters ist unzulässig, soweit die Forderungen des Kunden nicht unbestritten oder Rechtskräftig festgestellt sind.

§ 11 Schlussbestimmungen

  • 1.) Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzes. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigten Zweck der Regelung am nächsten kommt.
  • 2.) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist Hamburg.
  • 3.) Es findet deutsches Recht Anwendung.
  • 4.) Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
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